Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Ab sofort können pro Unternehmen wieder bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand bewilligt werden.
Was wird gefördert?
FuE-Einzelprojekte einzelbetriebliche FuE-Projekte von einem Unternehmen (ohne Kooperationspartner)
FuE-Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen von mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
Innovationsnetzwerke Netzwerkmanagementleistungen und die im Netzwerk initiierten FuE-Projekte
Wer kann mitmachen?
Verfahren
ZIM hilft in wenigen Schritten bei Ihrer Innovation:
Wählen Sie eine der drei Projektformen (FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke) aus, die zu Ihrer Projektidee passen. Forschungsvorhaben können im Vorfeld mit Durchführbarkeitsstudien auf Realisierbarkeit geprüft werden.
Bei allen Schritten erhalten Sie kostenlose Beratung durch die ZIM-Projektträger
Art und Form der Zuwendung
FuE-Einzelprojekte Die zuwendungsfähigen Kosten für das ZIM-Einzelprojekt betragen maximal 550.000 Euro. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung mit Fördersätzen von 25 bis 45 Prozent.
FuE-Kooperationsprojekte Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten. Höhe der zuwendungsfähigen Kosten: für Unternehmen: je Teilprojekt bis 450.000 Euro für Forschungseinrichtungen: je Teilprojekt bis 220.000 Euro Bei den nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximale Zuwendung für das Netzwerkmanagement 420.000 Euro, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 180.000 Euro entfallen dürfen.
Innovationsnetzwerke Bei den internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximal mögliche Zuwendung 520.000 Euro, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 220.000 Euro begrenzt ist.